Offener Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, vielleicht auch in Teilen als „Kopiervorlage“ für eigene Briefe/ Mails an Parlamentarier geeignet
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Gestatten Sie mir noch diese Nachfrage zu Ihrer Antwort:
Sie schreiben in Ihrer ersten Antwort auf "kandidatenwatch.de", daß Sie „leider ...um Verständnis dafür bitten (müssen), ... schon aus datenschutzrechtlichen Gründen ... (keine) Angaben ... machen“ zu können.“ Das überrascht mich sehr bei einem Fall, der nun dermaßen in der Öffentlichkeit steht. Zudem hatte das Land Hessen anscheinend keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den damaligen Oberleutnant der Reserve vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen, nachdem der offen grundgesetzwidrige Befehl ihn zur Rückgabe seines Wehrpasses veranlaßt hatte.
Nein, ich habe keinerlei Verständnis für Ihre Aussagen, wenn nicht nur kleine Lichtlein wie ich sehr befremdet sind, sondern in der "ReportMainz"-Sendung vom 1.12.2008 folgende Äußerungen fallen:
1. ReportMainz:
„Daß staatliche Willkür Lebensentwürfe zerstören kann, das weiß man. Doch was man wohl eher einer Diktatur zutraut, passiert auch bei uns, mitten in Deutschland.“
„Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum ist entsetzt über den jahrzehntelangen Umgang mehrerer hessischer Landesregierungen mit Hans Roth.“
2. Alfred Grosser, einer der herausragenden Politologen Europas:
»Ich hätte nie gedacht, daß ein Berufsverbot ein Leben lang dauern kann, daß man nicht seinen Beruf ausüben darf, daß man seine beruflichen Einnahmen überhaupt nicht mehr bekommt.«
»Er hat keinen Pfennig bekommen von der deutschen, von der hessischen Regierung. An sich stünde ihm enorme Entschädigung zu!«
3. Gerhart Baum, der ehemalige Bundesinnenminister:
»Herr Roth ist ein Opfer des damaligen Radikalenerlasses. Aber er ist es, so sehr ich den Radikalenerlass auch bekämpft habe, er ist es auch noch zu Unrecht. Er war gar keiner, der unter den Radikalenerlass gefallen wäre.«
»Die wichtigste Pflicht des Landes Hessen wäre ihn moralisch zu rehabilitieren. Ihm zu sagen, daß er keinen Grund gegeben hat, ihn als Lehrer abzuweisen.«
Sie schreiben:„Ihre Verunsicherung gegenüber unserem Rechtsstaat betrübt mich, zumal sie nach Ihren Angaben ausschließlich auf die genannte Berichterstattung zurückzuführen ist.“
Aber es ist nicht die genannte Berichterstattung, die zu dieser Verunsicherung führt, sondern die genannten Tatsachen, daß
Johannes Rau, der damalige Bundespräsident, sich schon 2002 mit Hans Roth solidarisierte und ihn zum Sommerfest nach Berlin einludt, Raus Mitarbeiter sich sogar für Roths Rehabilitierung bei der hessischen Landesregierung einsetzten, sein Bruder sich wiederholt an Sie gewendet hat und Hans Roth selbst Ihnen seit 2003 jährlich schreibt - und Sie einfach nicht antworten.
Wie kann es nur angehen, daß Sie persönlich mehrfach mit den Vorgängen um Hans Roth befaßt waren, „ReportMainz“ gegenüber aber ein Interview ablehnten und dann bei einer Pressekonferenz sagten: »Ich glaube nicht, daß es ein ganz so spannender Fall ist. Ich jedenfalls kenne den Vorgang im Augenblick nicht. Punkt.«
„Punkt“? Wieso „Punkt“? Solch eine Aussage ist nicht gerade geeignet, mir mein „Vertrauen in den Rechtsstaat zu bewahren“. Wie ist es nur möglich, daß Sie als hessischer Ministerpräsident so etwas sagen, wenn ein ausgebildeter Pädagoge mit zwei exzellenten Staatsexamen seit Jahrzehnten gegen sein unrechtmäßiges Berufsverbot durch das Land Hessen kämpft?
Inzwischen habe ich mich noch an andere Stellen gewandt und versichere Ihnen, daß das Befremden über diesen Fall sehr groß ist!
So antwortete mir MdB Andrea Nahles: „Ich finde den Fall sehr bedauerlich , um nicht zu sagen skandalös.“
Ihr Gegenkandidat von der SPD bei den kommenden Wahlen, Herr Thorsten Schäfer-Gümbel, schrieb:
„...Sie berühren damit ein Thema politischer Geschichte der Bundesrepublik, das auch innerhalb der SPD in der Vergangenheit kontrovers diskutiert worden ist. Schon vor 30 Jahren war festzustellen, daß die Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst zum Teil überzogen war. Deshalb trat die SPD seit dem für eine Veränderung der Überprüfungspraxis ein.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 1995 in einem anderen Fall geurteilt hat, daß die Entlassung einer Lehrerin wegen angeblicher fehlender Verfassungstreue gegen die Menschenrecht der Meinungsfreiheit und Koalitionsfreiheit verstoßen habe und unverhältnismäßig gewesen sei, kann ich Ihr Unverständnis über den von "Report Mainz" dargestellten Fall des Herrn Roth verstehen.
Allerdings kann ich mangels konkreter Detailinformationen über diesen Einzelfall zurzeit nur sagen, daß nach einer erfolgreichen Landtagswahl am 18. Januar 2009 eine sozialdemokratisch geführte Landesregierung den gesamten Sachverhalt intensiv prüfen wird.“
Gert-Uwe Mende, der Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, sagte meinte: „Der Report-Beitrag war sehr beeindruckend, aber aus der Opposition heraus ist es schwierig, da etwas zu unternehmen. Aber wir kümmern uns auf jeden Fall in der kommenden Legislaturperiode um den Fall.“
Bernhard Erkelenz, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Wahlkreisbüros von MdB Dr. Lale Akgün antwortete, es ginge „um einen hessischen Lehrer, der seit 30 Jahren zu Unrecht mit Berufsverbot belegt (sei) und Roland Koch (offenbar aus Angst vor Entschädigungsansprüchen) den Fall seit Jahren ignoriert“, und Frau Dr. Akgün könne evt. etwas zur „Klärung, ob es von seiten der Innenpolitiker im Bundestag oder seitens des BMI Möglichkeiten gibt, Einfluß auf das Land Hessen zu nehmen oder ob es rechtlich eine rein hessische Angelegenheit ist“, beitragen.
Und nun frage ich Sie erneut: Ist es Ihnen möglich, etwas für Herrn Roth zu tun? Und ich versichere Ihnen: Ich bin wirklich sehr gespannt auf Ihre Antwort!
Im voraus recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Hochachtungsvoll
Nadja Thelen-Khoder
NadjaThelen-Khoder@web.de