Am 6. Januar 2009 bekam ich einen Brief vom Herrn Ministerpräsident Roland Koch, in dem er mir schreibt: " (...) Es freut mich, daß Sie sich engagiert für die Grundrechte unserer Verfassung und unsere Demokratie einsetzen.
Der Fall Roth ist indessen anders gelagert als Sie denken. Ausweislich der mir vorliegenden Unterlagen ist Herr Hans Roth auf eigenen Wunsch mit Wirkung vom 31. Juli 1979 aus dem hessischen Schuldienst ausgeschieden. Akten und Unterlagen, aus denen sich die näheren Umstände rekonstruieren ließen, sind nicht mehr verfügbar. (...)"
Nun habe ich in dem Buch „Aufrichten oder Abrichten“ von Hans Roth (Frankfurt/M. 1980), das leider nur noch antiquarisch im Buchhandel käuflich zu erwerben ist, einige Dokumente auf den Seiten 53-69 gefunden, die dem Ministerpräsidenten bei der Rekonstruktion der näheren Umstände vielleicht behilflich sein könnten. Bedauerlicherweise kann ich jedoch diese Dokumente nicht mit der Formulierung „auf eigenen Wunsch“ in Einklang bringen.
Und nach wie vor fassungslos bin ich über die Tatsache, daß sich die Liste derer, die sich empört über den „Fall“ Roth äußern, seit Jahrzehnten verlängert (Heinrich Böll, Dorothee Sölle, Alfred Grosser, Gerhart Baum, Wolfgang Klafki, Hartmut von Hentig, Johannes Rau, Hans Koschnick, Klaus Traube, Günter Wallraff - um nur einige zu nennen), während Herr Ministerpräsident Roland Koch in seiner Antwort auch auf Kandidatenwatch.de keinen Grund für weiteres Handeln sieht.
Erst vor einigen Tagen schrieb mir die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger: „ (...) vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben und Ihr Engagement für Herrn Roth.
Ich habe die Berichterstattung zu diesem Fall auch gesehen. Es ist erschütternd. Herr Roth hätte wohl nie unter den Radikalerlass fallen dürfen. Ihm wurde sogar von offizieller Seite aus, von Gerichten und Regierungspräsidium, die Verfassungstreue bescheinigt. Ein Berufsverbot hätte, wenn überhaupt, nur ausgesprochen werden dürfen, wenn es stichhaltige Beweise gäbe, die Herrn Roth als politischen Extremisten entlarvt hätten. Diese gab es jedoch nie.
Somit entbehrt das Berufsverbot meiner Auffassung nach den rechtlichen Grundlagen.
Bitte wenden Sie sich doch an den FDP-Landesvorsitzenden in Hessen Herrn Jörg-Uwe Hahn, er ist zugleich auch der hessische Justizminister. Seine Email-Adresse lautet:
j.hahn@ltg.hessen.de (...)“
In der Hoffnung, daß unsere Republik einen ihrer überzeugtesten Verteidiger, dem seit Jahrzehnten Unrecht widerfährt, nicht im Stich läßt und ihre wahre Größe durch eine Wiedergutmachung begangener Fehler unter Beweis stellt, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Nadja Thelen-Khoder